Nutzerordnung

I. Allgemein

  1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Badminton- und Kletterhalle jederzeit vorgelegt werden können. DIe Benutzung der Badminton und Kletterhalle ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung. Mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert der Kunde die Benutzungsordnung.
  2. Die unbefugte Nutzung der Badminton- oder Kletterhalle sowie die Nutzung entgegen dieser Benutzerordnung wird pro Person mit einer erhöhten Gebühr von 100,-€ geahndet. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus der Badminton- und Kletterhalle und Hausverbot, bleiben außerdem vorbehalten.
  3. Die gesamte Anlage darf nur während der vom Betreiber festgelegten Öffnungszeit benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang, Prospekt oder Internet bekanntgegeben. In der Klatterhalle kann es insbesondere am Abend zu Wartezeiten kommen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes wird expizit mit Zahlung des Halleneintrittes ausgeschlossen. Durch Gruppenbelegungen können die Eintrittszeiten eingeschränkt werden. Insbesondere Abokunden verzichten auf eine Minderung des Monatsbeitrages.
  4. Die Anlage und das Gelände um die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter getrennt zu entsorgen.
  5. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist nur nach Zustimmung des Betreibers erlaubt.
  6. Fahrräder müssen vor der Anlagge abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
  7. Offenes Feuer ist in der Anlage und auf dem Außengelände untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Innenraum untersagt.
  8. Auf Gaderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernimmen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  9. Das Hausrecht über die Badminton- und Kletterhalle üben der Betreiber und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Wer gegen die Benutzerordnung verstößt, kann vom Betreiber dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Baminton- und Kletterhalle ausgeschlossen werden. Das Recht des Betreibers, darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

II. Kletterhalle

  1. Benutzungsberechtigung

1.1 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen sofer sie die unter 1.3 aufgeführten Punkte erfüllen. (Ausnahmen regelt die Ziffer 1.2)
Jugendliche an Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begeleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen besuchen, wenn sie die unter 1.3 aufgeführten Punkte erfüllen und die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können und hinterlegen.

1.2 Bei Gruppen hat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer Gruppe müssen volljährig sein.

1.3 Benutzungsberechtugt sind nur Personen, die der Badminton- & Kletterhalle Tivoli GmbH schriftlich bestätigt haben, sich der Risiken des Klettersports bewusst zu sein (Neukundenformular) und die das korrekte Anlegen eines Klettergurtes, das ordnungsgemäße Einbinden in ein Kletterseil mittels eines anerkannten Einbindekotens und mindestens eine anerkannte Sicherungstechnik eigenverantwortlich zu behherrschen.

1.4 Einweisungen dürfen nur durch Mitarbeiter der Badminton- & Kletterhalle Tivoli GmbH erfolgen.

1.5 Sichern und Klettern unter Einfluss von Alkohol pder anderen Drogen ist verboten.

1.6 Jeder Kunde der Kletterhalle muss schrigtlich bestätigen eine anerkannte Sicherungsmethode zu beherrschen und sich der Tisiken des Klettersports bewusst zu sein.

  1. Kletterregeln und Haftung

2.1 Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgende Kletterregeln bestimmt, die jeder Beuscher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten und uneingeschränkt zu akzeptieren hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Badminton- & Kletterhalle Tivoli GmbH und deren Mitarbeitern nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Verhalten verursacht worden ist.

2.2 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und dem Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere nicht dort abgelegt werden.

2.3 Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassem, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

2.4 Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshaln eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und -taktik selbst verantwortlich.

2.5 Im Vorstieg müssen zur Verhinderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt oder genutzt werden. Es ist untersagt in eine bereits besetzte Route eintzusteigen.

2.6 Die verwendeten Seile müssen mindestens 32 Meter lang sein. Für den SChiffsbug und den großen Überhang (Routen zu den Umlenkern 43 bis 46) muss das verwendete Seil mindestens 40m lang sein. Die Routen zu den Umlenkern 28, 29, 30, 31, sowie 43 bis 46 sind ein Vorstiegsbereich. Hier darf nur nachgestiegen werden, wenn der Vorsteiger vorher alle Exen und beide Karabiner des Umlenkers geklippt hat.

2.7 In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf nur ein Seil eingehängt werden. Dies gilt auch, wenn am Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.

2.8 Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der routen und nicht an dern Zwischensicherungen zu erfolgen. Es müssen immer beide Umlenkkarabiner eingehängt werden. Wenn das Seil nicht in beiden Umlenkkarabinern eingehängt ist, muss das Seil abgezogen werden.

2.9 Beim Klettern im Toprope im Vorstiegsbereich muss das Seil in beide Karabiner der Umlenkung eingehängt sein. In den überhängenden Bereichen (Seil 24 bis 27) dard nur dann Toprope geklettert werden, wenn das Seil in mindestens alle mit grünem Schlauch markierten Zwischensicherungen sowie in beide Karabiner des Umlenkpunktes eingehängt ist und der Kletterer an dem Seilende klettert, das in diese Zwischensicherungen eingehängt ist.(Pendelgefahr).

2.10 Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in den speziell ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet. Die rote Linie oder die Höhe der ersten Exe darf seilfrei nicht mit den Händen überklettert werden. An den Seilen 5 und 6 ist das Bouldern grundsätzlich untersagt. Gruppen haben immer Vorrang. Das Spotten und das Ordnen der Matten ist durch den Sportler zu organisieren.

2.11 Als gesperrt gekennzeichneten Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.

2.12 Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

2.13 Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

2.14 Lose oder bescädigte Griffe , Haken, Expressschlingen, Karabiner und ähnliches sind an der Rezeption unverzüglich zu melden.

2.15 Das Sichern im Sizuen oder Liegen ist verboten.

  1. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

3.1 Tritte, Griffe und Haken sowie Umlenkeinrichtugen dürgen von Benutzern weder neu angebracht, noch verändert oder beseitigt werden.

3.2 Klettern ist grundsätzlich nur in Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen erlaubt. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen ist verboten.

search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close